Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Überlassenes Bildmaterial

Die AGB gelten für sämtliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei diesem Material um Lichtbildwerke im Sinne

von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 UrhG handelt.

Überlassenes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Autors.

2. Nutzungsrechte

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist untersagt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu

übertragen.

Jedwede werbliche Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.

Es wird keine Haftung für Schadensansprüche übernommen, die aus der Verwendung der Bilder entstehen.

Der Verantwortliche trägt in jedem Falle die alleinige Haftung.

Er haftet insbesondere für Ansprüche aus dem "Recht am eigenem Bild" und für den Fall, dass Bildmaterial,

welches für werbliche Zwecke ohne vorherige Genehmigung der abgebildeten Person genutzt wird, für daraus resultierende

Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes.

Jede über die redaktionelle Verwendung hinausgehende Nutzung ist honorarpflichtig und bedarf der Zustimmung des

Autors.

Dies gilt besonders für:

  1. Zweitverwertung
  2. Zweitveröffentlichung
  3. Vervielfältung der Bilder auf CDRom oder sonstigen Speichermedien.
  4. Jegliche Aufnahme der Bilddaten im Internet oder Online Datenbanken.
  5. Die Weitergabe des Bildmaterials via elektronischer Übertragung oder auf Datenträgern,
  6. die zur Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

Veränderungen des Bildmaterials durch Photo-Composing, Montage oder elektronischer

Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach

vorheriger schriftlicher Genehmigung des Autors gestattet.

Das Bildmaterial darf auch nicht abgezeichnet, nachgestellt, photografiert oder andersweitig als Motiv benutzt werden.

Die Nutzung des Bildmaterials ist nur gestattet unter Anbringung eines eindeutigen Urhebervermerks.

Von jeder Veröffentlichung ist dem Autor unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zuzusenden.

3. Honorare

Es gilt das vereinbarte Veröffentlichungshonorar.

Wurde kein Honorar vereinbart gilt das jeweilige Honorar der aktuellsten Übersicht der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing.

Das Honorar versteht sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Jeder Nutzer von Bildmaterial ist verpflichtet, die Veröffentlichung eines

Bildes dem Autor zu melden und mit diesem abzurechnen.

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung haftet der Nutzende für jeden Einzelfall in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars vorbehaltlich

weitergehender Schadensersatzansprüche.